Ein Selbständiger, der seine bisherige Tätigkeit aufgrund eines Unfalls nicht mehr ausüben kann, kann grundsätzlich auf eine angestellte Tätigkeit verwiesen werden. Ein Anspruch aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung besteht dann nicht. Ob eine Verweisung zulässig ist, richtet sich danach, ob mit der neuen Tätigkeit ein sozialer Abstieg verbunden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.  mehr …

Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 23.11.2016, Az.: IV ZR 502/15

 

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