Arbeitgeber sind durch das Wettbewerbsverbot davor geschützt, dass Mitarbeiter für konkurrierende Markteilnehmer tätig werden. Komplett verbieten lassen sich Nebentätigkeiten jedoch nicht. Indem Sie Fragen zu solchen Beschäftigungen vorab vertraglich regeln, schaffen Sie klare Verhältnisse.  mehr …

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