Wie “versicherungstip” berichtet, ist die Alte Oldenburger Krankenversicherung AG eigentlich ein bei vielen Versicherungsmaklern geschätzter PKV-Anbieter. Umso schwerer nachvollziehbar ist es, dass der Versicherer in einem der ‚vt‘-Redaktion vorliegenden Fall bei Hörgeräten eine „tarifliche Erstattung zu unseren Höchstsätzen“ vornimmt, obwohl die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen keine summenmäßige Begrenzung für die Erstattung von Hörgeräten vorsehen. mehr …
Fehlerhaftes Gutachten:
Die von der Alte Oldenburger ins Gefecht geführte Stellungnahme wurde von der Berliner Keutmann & Keutmann GbR erstellt, die sich als „Fachinstitut für Hörakustik & Tinnitus-Kompensation“ bezeichnet. Demnach liegt kein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen im Hörgeräteakustikerhandwerk vor.
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In der Stellungnahme würden den Hörgeräten „Leistungspunkte“ zugeschrieben, „die diese nicht haben“. Der Stellungnahmen-Verfasser schreibe „von Vergleichspreisen von Hörgeräten hinter dem Ohr und setzt diese analog zu Im-Ohr-Hörgeräten“.
Weiterlesen:
- vt: Alte Oldenburger streicht Kosten bei Hörgeräten massiv zusammen (1)
- VJ: Die Kranken-Vollversicherer mit der höchsten Weiterempfehlung
- VJ: Handelsblatt-Ranking 2023 – Die besten PKV-Tarife
Wissenswertes zu diesem Thema:
- PKV-Vorteile.de: PKV einfach erklärt
- PKV-Vorteile.de: GKV oder PKV – Ein Leistungsvergleich
- PKV-Vorteile.de: Vergleichs-Rechner für Kranken-Vollversicherung
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