Wie die Anwaltskanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij mitteilt, fand am 14.02.2024 vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main die erste obergerichtliche Verhandlung zum Widerruf eines Beitragsentlastungstarifs (“BET”) der AXA Krankenversicherung AG (“AXA”) statt. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung den Widerruf des AXA-versicherten Klägers für wirksam erachtet, so dass dieser aller Voraussicht nach sämtliche BEA-Prämien in Höhe von über 11.500,00 EUR Euro zurückerstattet bekommen wird. Brisant ist aber vor allem, dass die Entscheidung auf hunderttausende AXA-Policen übertragbar ist und das zu erwartende Urteil daher Signalwirkung haben dürfte.  mehr …

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 7 U 17/23

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein