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Wann können Angestellte in die PKV?

Gründe für die private Krankenversicherung gibt es viele,
doch wann können Angestellte in die PKV wechseln?

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Welches Einkommen ist für einen Wechsel in die PKV notwendig?
Was hat das mit dem Status in der GKV “Pflicht oder freiwillig versichert” zu tun?


Das Stichwort lautet: Jahresarbeitsentgeltgrenze bzw. Versicherungspflichtgrenze

 

Bild: vdek

 

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Grundsätzlich können alle (!) “Freiwillig Versicherten” der Krankenkassen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln:

 

Arbeitnehmer & Angestellte können allerdings nur dann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn diese ein bestimmtes Einkommen nachweisen.

Während also Beamte und Selbständige jederzeit (unter Einhaltung der GKV-Kündigungsfrist) in die PKV wechseln können, müssen Angestellte in 2024 ein Einkommen oberhalb von 5.775 EUR brutto / Monat bzw. 69.300 EUR brutto / Jahr für einen Wechsel in die private Krankenversicherung vorweisen (2023: 5.550,00 brutto / Monat bzw. 66.600 EUR / Jahr).

Damit stellt sich die Frage:

Wann und wie wird ein Arbeitnehmer / Angestellter “freiwillig versichert” bzw. “versicherungsfrei”?

Erst mit dem Überschreiten der gültigen Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird ein Angestellter “versicherungsfrei” bzw. freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung. Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.

Allerdings gilt dies nur dann, wenn das Einkommen die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze auch übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Einkommens werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Einkommen entstanden ist. (§ 6 Abs. 4 SGB V).

 

Beiträge 2024 von “freiwillig Versicherten” der GKV

Wer als Angestellter freiwilliges Mitglied der GKV ist, zahlt 2024 damit auch höhere Beiträge:

    • der GKV-Beitrag 2024 für freiwillig Versicherte mit Kindern beträgt 1.019,48 EUR / Monat
    • der GKV-Beitrag 2024 für freiwillig Versicherte ohne Kinder beträgt 1.050,53 Euro / Monat

 

Ein Wechsel in die PKV ist bei Angestellten an das Einkommen gebunden, die Grenze steigt jedes Jahr weiter an … und damit steigt auch der monatlich zu zahlende Höchstbeitrag in der GKV:

 

Die PKV 2024 in €

beträgt das maximal zu berück-sichtigende Gehalt bei der Berechnung des GKV-Beitrags 2024 (Beitragsbe-messungsgrenze 5.175,00 €)

beträgt das notwendige Gehalt für einen Wechsel in die PKV 2024 (Jahresarbeits-entgeltgrenze 5.775,00 €)

ist der maximale zu zahlende Beitrag in der GKV 2024 für Versicherte ohne Kinder (KV + Pflege = 1.019,48 €)

ist der maximale Arbeitgeber-Zuschuss in der GKV 2024 für Versicherte mit / ohne Kinder (KV + Pflege = 525,26 €)

JAEG: Wo liegt die Einkommensgrenze?

Mit der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung wurden die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2024 veröffentlicht.

Die Folge: Wichtige Grenzwerte der Sozialversicherung erhöhen sich 2024 deutlich. Was das im einzelnen für die gesetzliche und private Krankenversicherung bedeutet, erläutern wir an den nachfolgenden Fachbegriffen:

 

1. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der maximale Betrag des Bruttolohns, von dem Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden.

In 2024 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.175,00 EUR brutto / Monat bzw. 62.100 EUR brutto / Jahr.

 

2. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Im Gegensatz dazu bestimmt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Angestellter nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert ist und somit in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt 2024 auf 5.775 EUR / Monat bzw. 69.300 EUR / Jahr – ein Wechsel in die PKV wird deutlich erschwert.

 

Die Rechengrößen 2024 im Überblick

 

Bild: BMAS

 



Einkommensgrenze 2024 für Wechsel in PKV wird deutlich erhöht

Das Bundesarbeitsministerium erhöht die Versicherungspflichtgrenze für 2024 deutlich:

 

(1) Die Beitragsbemessungsgrenze der GKV

Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung in 2024 erhöht sich auf 5.175,00 € / Monat. Der maximale GKV-Beitrag steigt dadruch auf 1.019,48 € bzw. 1.050,53 € / Monat (mit / ohne Kinder).

 

(2) Versicherungspflichtgrenze – Schwerer Wechsel in die PKV

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in 2024 steigt auf 69.300 Euro, die Hürde für den Wechsel in die private Krankenversicherung wird deutlich erhöht.

Ein Wechsel in die PKV ist 2024 somit erst ab einem Einkommen von 5.775 € brutto / Monat möglich.

 

Anstieg der Versicherungspflichtgrenze zum 01.01.2024 schränkt Wahlfreiheit ein:

Mit dem Beschluss der Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023 steigt die Versicherungspflichtgrenze erneut stärker als die Beitragsbemessungsgrenze. Damit müssen Angestellte im kommenden Jahr deutlich mehr verdienen, um sich frei zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können.

 

Unsere Tabelle zeigt die einzelnen Werte der

Rechengrößen der Sozialversicherung 2010 – 2024

 

JahrBBGBBGJAEGJAEG
MonatlichJährlichMonatlichJährlich
20245.175,00 Euro62.100 Euro5.775,00 Euro69.300 Euro
20234.987,50 Euro59.850 Euro5.550,00 Euro66.600 Euro
20224.837,50 Euro58.050 Euro5.362,50 Euro64.350 Euro
20214.837,50 Euro58.050 Euro5.362,50 Euro64.350 Euro
20204.687,50 Euro56.250 Euro5.212,50 Euro62.550 Euro
20194.537,50 Euro54.450 Euro5.062,50 Euro60.750 Euro
20184.425,00 Euro53.100 Euro4.950,00 Euro59.400 Euro
20174.350,00 Euro52.200 Euro4.800,00 Euro57.600 Euro
20164.237,50 Euro50.850 Euro4.687,50 Euro56.250 Euro
20154.125,00 Euro49.500 Euro4.575,00 Euro54.900 Euro
20103.750,00 Euro45.000 Euro4.162,50 Euro49.950 Euro

 

Download:

 

 

Auf unserer Landingpage finden Sie alle Informationen zur PKV für Angestellte & Selbständige:

  • Wer kann in die PKV?
  • Die Einkommensgrenzen für einen Wechsel in die PKV
  • Die Kalkulation der GKV und PKV
  • Leistungsvergleich der GKV und PKV
  • Ist eine Rückkehr in die GKV möglich?
  • uvm.

 

Beamte, Beamtenanwärter, Lehrer, Angestellte im öffentl. Dienst informieren wir auf dieser Seite.

Diese Personen können sich privat versichern

(1) Arbeitnehmer & Angestellte, deren regelmäßiges Jahreseinkommen erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 (66.600 Euro / Jahr bzw. 5.550 Euro/ Monat) übersteigt, scheiden zum 31.12.2023 aus der Versicherungspflicht aus und werden zum 01.01.2024 versicherungsfrei, wenn sie auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 (69.300 Euro / Jahr bzw. 5.775 Euro/ Monat) überschreiten. Für Folgejahre gelten die jeweiligen Grenzen.

(2) Arbeitgeberwechsel: Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln und vorausschauend für die nächsten zwölf Monate ein Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze haben, sind Sie sofort ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses versicherungsfrei. Dieser Zeitpunkt kann jeder Tag im Jahr sein.

(3) Berufsanfänger, deren Arbeitsentgelt voraussichtlich oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, sind sofort versicherungsfrei.

(4) Personen, die bislang in Deutschland nicht beschäftigt waren, deren Arbeitsentgelt voraussichtlich aber oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, sind ebenfalls sofort versicherungsfrei.

(5) Beamte und Selbständige können sich jederzeit privat versichern – unabhängig von einem Einkommen über oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) – da sie generell von der Versicherungspflicht befreit sind.

(6) Selbständige, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln, deren Arbeitsentgelt voraussichtlich aber oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt, sind sofort versicherungsfrei.

Erläuterungen inkl. Beispiele finden Sie auch in der TK-Broschüre Krankenversicherungsfreiheit.

 

Weitere Infos finden Sie in unseren FAQs unter
"Grundlagen der PKV" bzw. "JAEG: Wechsel in PKV ab welchem Einkommen".

 

GKV-Beitrag und AGZ 2024 in €

ist der maximale zu zahlende KV-Beitrag in der GKV 2024 für Versicherte ohne Kinder (nur KV = 843,53 €)

ist der maximale zu zahlende Pflege-Beitrag in der GKV 2024 für Versicherte ohne Kinder (nur Pflege = 175,95 €)

ist der maximale zu zahlende Beitrag in der GKV 2024 für Versicherte ohne Kinder (KV + Pflege = 1019,48 €)

ist der maximale Arbeitgeber-Zuschuss in der GKV 2024 für Versicherte ohne Kinder (KV + Pflege = 525,26 €)

Wenn Sie über einen Wechsel in die PKV nachdenken, dann beachten Sie bitte folgendes:

  • Leistung hat ihren Preis
  • Premium-Tarife mit hochwertigen Leistungen gibt es nicht für 59 Euro im Monat
  • Informieren Sie sich über den Versicherer, die angebotenen Leistungen und das Kleingedruckte
  • Nehmen Sie sich Zeit für eine qualifizierte Beratung durch einen ausgewiesenen Experten

 

Sie haben Fragen und /oder benötigen eine Beratung?
Sie erreichen uns unter Tel.: 07125 – 155 861 oder info@pkv-vorteile.de

 

 

Getreu dem Motto “Leistung statt Lücken” empfehlen wir nur ausgesuchte Gesellschaften, d.h. im Umkehrschluss nicht alle der am Markt aktiven privaten Krankenversicherer werden auch von uns vermittelt.

Profitieren Sie von unserer über 15-jährigen Erfahrung im PKV-Markt.

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